Dr. F. A. von Bernewitz: Königl. Sächs. Gesetz, betreffend die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Unter Berücksichtigung der Landtagsverhandlungen mit

Ein Angebot in Bücher & Zeitschriften Deutschland|Sachsen - 407 weitere Angebote in dieser Kategorie

Seitenaufrufe: 23

Beschreibung

Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung, 1874, 220 Seiten. Gebunden Halbleinen.

Einleitung - Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873 - Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation derBehörden für die innere Verwaltung, vom 21. April 1873 und der damitzusammenhängenden Gesetze betreffend, vom 20. August 1874 - - Beilage A. Eintheilung des Königreichs Sachsen nach den kreishaupt- und amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirken - - - Verordnung, die Errichtung amshauptmannschaftlicher Delegationen betreffend, vom 21. August 1874 - Verordnung, die in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Competenzverhältnisse betreffend, vom 22. August 1874 - Verordnung, die Zuständigkeit in Angelegenheiten der öffentlichen Irrenfürsorge betreffend, vom 23. August 1874 - - Beilage A. Instruction für die Ortspolizeibehörden, die in Betreffgemeingefährlicher Irrer vorläufig zu ergreifenden Maßregeln betreffend - - - Verordnung, die Competenz der Elbschifffahrtsgerichte und der Elbstromämter betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Aufhebung von Todten und Scheintodten, ingleichen die Anzeigen über außerordentliche Vorfälle und die Lebensrettungsprämien betreffend, vom 21. September 1874 - - Beilage A. Anleitung zur Behandlung Scheintodter - - Beilage B. Anzeige über Auffindung eines Todten oder Scheintodten - - Beilage C. Anzeige über nachbemerkten Unglücksfall, resp. Selbstmord - - - Verordnung, zu Ausführung des Gesetzes, daß Verfahren inVerwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873, vom 22. September 1874 - - Beilage A. Formulare zu Strafverfügungen - - - Verordnung des Ministeriums des Innern, die künftigen Medicinalbezirke und die beiden Apothekenrevisionsbezirke betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Einführung der neuen organischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgschen Receßherrschaften betreffend, vom 19. September 1874 - Verordnung, die Königliche Verwaltungs-Commission für die Schönburg'schen Receßherrschaften betreffend, vom 21. September 1874 - Anhang: Formulare zu dem vorgeschriebenen Wahlverhandlungsprotocoll - Sachregister.

Zustand

noch guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren - 2 alte Namen im Vorsatz - Bindung etwas gelockert - Papier etwas vergilbt, aber Seiten überwiegend sauber und ordentlich - Seiten teils etwas eselsohrig - Besitzerstempel auf dem Titel - Rückseite fachgerecht repariert

Details zum Artikel

Autor: Dr. F. A. von Bernewitz

Titel: Königl. Sächs. Gesetz, betreffend die Organisation der Behörden
für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Unter Berücksichtigung der Landtagsverhandlungen mit Erläuterungen herausgegeben

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung

Jahr: 1874

Seitenanzahl: 220 Seiten

Einband: Gebunden Halbleinen

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 17 cm x 11 cm

oldthing-Nummer: 39050599
| Lagernummer: 302590

Versandantiquariat_Funke

Verkäuferbewertungen
96 % Positiv
214 Verkäufe
Gewerblicher Anbieter
Artikelstandort: DE-01279 Dresden
Sprache: deutsch

Mitglied-167069 am 19.08.2024

Rasche, transparente Abwicklung

Mitglied-166676 am 23.03.2024
Mitglied-152903 am 29.02.2024
Mitglied-152903 am 29.02.2024
Mitglied-166039 am 04.02.2024
Mitglied-165644 am 29.12.2023
Mitglied-127315 am 29.12.2023
Mitglied-165404 am 09.12.2023

Sehr Gut Weiter so

Mitglied-154040 am 15.10.2023

Für den internationalen Versand sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. Hier muss eine klare Vereinbarung mit dem Versender getroffen werden und es ist notwendig, mit zuverlässigen und bewährten internationalen Frachtunternehmen zusammenzuarbeiten. Andernfalls kann es zu zahlreichen Störungen und Unzufriedenheit der Kunden kommen.

Mitglied-161114 am 03.08.2023

Vielen Dank!

Mitglied-162510 am 19.06.2023
Mitglied-161566 am 23.04.2023