Beschreibung
Militärverlag, Berlin, 1982, 332 Seiten mit zahlreichen Bildern und Skizzen. Gebunden Kunstleder.
Lehr- und Ausbildungsmaterial für Führungskader und Angehörige der Zivilverteidigung der DDR "Kernwaffen, chemische Kampfstoffe und biologische Kampfmittel bedrohen Leben und Gesundheit der Menschheit. Darum ist ihr Verbot eine weltweite Forderung. In den Konferenzen des Abrüstungsausschusses in Genf ergreifen die sozialistischen Staaten ständig neue Initiativen, um den Einsatz der Massenvernichtungsmittel zu verhindern. Die dabei erzielten Erfolge sind in erster Linie den beharrlichen Bemühungen der Sowjetregierung zu verdanken. Beweis hierfür sind der »Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser« vom 10. Oktober 1963 und der »Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen«. Er ist am 05. März 1970 in Kraft getreten. Am 10. April 1972 ist in Moskau die »Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von bakteriologischen (biologischen) und Toxin-Waffen und über ihre Vernichtung« unterzeichnet worden. Darin wird besonders auf die Notwendigkeit eines Verbots chemischer Kampfstoffe hingewiesen. Mit dem Genfer Protokoll vom Jahre 1925 wurde erstmalig die Anwendung von chemischen und bakteriologischen Waffen verboten und in einem internationalen Dokument fixiert. Dieses Protokoll hielt die imperialistischen Staaten jedoch nicht davon ab, die Entwicklung solcher Waffen zu forcieren. In der Gegenwart sind die Kräfte des Friedens und des Sozialismus in der Welt wesentlich erstarkt, so daß eine echte Lösung des Verbots der Anwendung von Massenvernichtungsmitteln in greifbare Nähe rückt. Im Friedensprogramm des XXV. Parteitags der KPdSU wird u. a. die vordringliche Lösung folgender herangereifter Aufgaben gefordert: ». . . alles nur Mögliche zu tun..., für den Abschluß internationaler Verträge über allgemeine und vollständige Einstellung der Kernwaffenversuche, über das Verbot und die Vernichtung der chemischen Waffen, über das Verbot der Entwicklung neuer Arten und Systeme von Massenvernichtungswaffen sowie der Einwirkung auf die Umwelt zu militärischen oder sonstigen feindlichen Zwecken«. Verträge mit dem Imperialismus bieten auch heutzutage noch keine absolute Sicherheitsgarantie... Deshalb sind Rückschläge und auch plötzliche Zuspitzungen der Lage nicht auszuschließen. Das erfordert von uns wie eh und je, in der gebotenen Wachsamkeit nicht nachzulassen«. Daraus ergibt sich die Schlußfolgerung: Solange der aggressive Imperialismus existiert, ist eine allseitige und umfassende sozialistische Landesverteidigung erforderlich. In den Konzeptionen der NATO für einen möglichen Krieg in Mitteleuropa spielt neben dem Einsatz modernster Spreng- und Brandmittel immer noch die Eskalation unter zunehmendem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln eine wesentliche Rolle. Deshalb muß auch die Zivilverteidigung ‒ ausgehend vom Charakter eines möglichen Krieges ‒ mit dem Einsatz von Massenvernichtungsmitteln rechnen. Im Gesetz über die Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. September 1970 wird unter anderem festgelegt: »Die Zivilverteidigung hat die Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtschaft, der lebensnotwendigen Einrichtungen und der kulturellen Werte vor den Folgen militärischer Aggressionshandlungen, insbesondere vor den Wirkungen von Massenvernichtungsmitteln, zu organisieren. Sie hat Maßnahmen durchzuführen, die der Aufrechterhaltung des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens dienen, sowie die durch militärische Aggressionshandlungen hervorgerufenen Schäden und Störungen des friedlichen Lebens der Bürger und der sozialistischen Gesellschaft zu beheben oder zu mildern.« Bei der Lösung der im Gesetz fixierten Aufgaben sind die Formationen und Einrichtungen der Zivilverteidigung besonders wichtig. Zu den Formationen und Einrichtungen der Spezialbehandlung gehören Züge und selbständige Gruppen für Spezialbehandlung, Entgiftungszüge und selbständige Entgiftungsgruppen sowie sanitäre Behandlungspunkte, Bekleidungsentgiftungspunkte, Spezialbehandlungspunkte für Fahrzeuge, Technik und Gerät. Ihnen obliegen besondere Aufgaben im Rahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmitteln. Die Spezialbehandlung ist aber nicht nur eine Aufgabe für Spezialkräfte der Zivilverteidigung, sondern betrifft alle Einsatzkräfte der Zivilverteidigung, die sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln an ihrer Durchführung beteiligen müssen. Darüber hinaus ist sie eine Angelegenheit jedes Bürgers. Mit dem vorliegenden Lehr- und Ausbildungsmaterial werden die vielfältigen Probleme der Spezialbehandlung zusammengefaßt und den Bildungseinrichtungen der Zivilverteidigung, sowie den Führungskadern und Angehörigen von Formationen und Einrichtungen der Zivilverteidigung sowohl als Grundlage für die Ausbildung als auch für die allseitige Vorbereitung zur Verfügung gestellt ...".
Zustand
guter bis sehr guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren: Papier etwas vergilbt, aber Seiten sauber und ordentlich - Titel mit 2 alten Firmenstempeln